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Start/Ausflugsziele/Barrierearm & inklusiv
Große Ausflugswelt

Zugang konkret.
Keine pauschalen Versprechen.

Barrierearm ist keine allgemeine Eigenschaft. Ein Weg kann für ein Handbike funktionieren und für ein langes Dreirad an Pollern scheitern. Deshalb werden Fahrzeug, Untergrund, Steigung, Engstellen, Pause und Anreise einzeln geprüft.

Fahrrad auf einem breiten gut befestigten Weg als neutrales Symbolbild für Zugangsprüfung
FahrradSpektrum-Ausflugswelt · Symbolbild, Zielinformationen über Originalquelle prüfen
8Prüfdimensionen
3Fahrzeugtypen
1Betreiberkontakt
0Pauschalzusagen
Inklusionscheck

Die konkrete Nutzung entscheidet.

Die Begriffe barrierefrei und barrierearm dürfen nicht aus einem allgemeinen Tourismuslabel auf jede Fahrradnutzung übertragen werden. Maße, Unterstützungsbedarf und Besuchsdatum gehören in die Anfrage.

01

Fahrzeug

Handbike, Dreirad, Lastenrad oder Anhänger mit Länge, Breite, Wendekreis und Gewicht konkret angeben.

02

Untergrund

Asphalt, Pflaster, wassergebundene Decke, Schotter, Sand, Wurzeln und Querneigung getrennt beschreiben.

03

Steigung

Längere Anstiege, kurze Rampen, Gefälle und sichere Wendemöglichkeiten vorab klären.

04

Engstellen

Pollerabstand, Umlaufsperren, Türen, Brücken und Aufzüge mit nutzbarer Breite prüfen.

05

Pause & Toilette

Stufenlos erreichbare Ruheplätze, barrierefreie Toilette und tatsächliche Öffnungszeit bestätigen.

06

Anreise

Bahnsteig, Aufzug, Fahrzeugmitnahme, Hilfeleistung und Ersatzverbindung je Verbindung prüfen.

07

Begleitung

Aufgaben, Kommunikationsweg, Reparaturhilfe und gemeinsames Abbruchsignal festlegen.

08

Betreiberkontakt

Offene Detailfragen schriftlich mit Fahrzeugmaßen und Besuchsdatum an Ziel oder Tourismusstelle stellen.

Verlässliche Basis

Zertifikat und Betreiberinformation zusammen lesen.

Reisen für Alle bietet geprüfte Informationen, ersetzt aber nicht die Prüfung des konkreten Radfahrzeugs, der gesamten Route und aktueller Störungen.

Vor Abfahrt neu prüfen

Ein schönes Ziel ist noch kein fertiger Ausflug.

Wegezustand, Schutzregeln, Öffnung, Eintritt, Fahrradabstellung, Barrierefreiheit, ÖPNV und Wetter können sich ändern. Maßgeblich bleiben Betreiber, Tourismusstelle, Verkehrsunternehmen und aktuelle Lage vor Ort.